Mag. Bernhard Maria Ebenberger-Higer
1. Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail & Termin für das Erstgespräch
2. Erstgespräch:
3. Beginn der Psychotherapie
4. Mit der zweiten Stunde wird eine ärztliche Bestätigung zur Psychotherapie benötigt, um eine Abrechnung mit der Krankenkasse zu ermöglichen
5. Mit der 10. (bzw. 50. Stunde) benötigt Ihre Krankenkasse einen Verlängerungsantrag für die Psychotherapie